Pflichtangaben prüfen, Abmahnungen vermeiden: Die EU hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Damit entfällt die bisherige Pflicht, im Impressum und in der Datenschutzerklärung einen Link auf diese Plattform vorzuhalten.
Für viele Betriebe bedeutet das jetzt Handlungsbedarf: Wer den Hinweis nicht entfernt, läuft Gefahr, ins Visier von Abmahnern zu geraten.
Dass selbst kleine Formfehler schnell teuer werden können, hat die Vergangenheit gezeigt. Ob bei eingebetteten Google Fonts, unvollständigen Cookie-Bannern oder falschen Pflichtangaben – ganze Abmahnwellen haben gezeigt, wie aufmerksam hier kontrolliert wird. Gerade deshalb lohnt es sich, die eigenen Online-Auftritte jetzt kritisch durchzusehen.
Betriebe sollten prüfen, ob Impressum, Datenschutzerklärung und eventuelle Shop-Angaben noch aktuell sind und den Link zur OS-Plattform konsequent löschen. Wer diese Anpassung dokumentiert, ist auf der sicheren Seite, falls doch einmal eine Abmahnung ins Haus flattert.
Den kompletten Artikel "Impressum" finden Sie im E.PUNKT 09/2025.
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