Merkblatt für Arbeitgeber: Ein neues Merkblatt des Justiz- und Migrationsministeriums bringt Klarheit bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln – und nimmt Arbeitgebern die Sorge vor illegaler Beschäftigung.
Lange Wartezeiten bei den Ausländerbehörden sorgen in vielen Handwerksbetrieben für Verunsicherung – vor allem dann, wenn der Aufenthaltstitel eines ausländischen Mitarbeiters abläuft und die Fiktionsbescheinigung noch nicht verlängert wurde. In der Praxis stellt sich oft die Frage: Darf der Mitarbeiter weiterarbeiten – oder besteht das Risiko einer illegalen Beschäftigung?
Ein neues Merkblatt des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, das auf Anregung aus dem Handwerk entstanden ist, gibt nun eine rechtliche Einordnung der bestehenden Regelungen. Wichtig ist: Es handelt sich nicht um eine Gesetzesänderung, sondern um eine Klarstellung zur Anwendung der geltenden Rechtslage.
Was das für Betriebe bedeutet:
Hinweis: Die für Betriebe relevanten Informationen finden sich in den Abschnitten II bis IV des Merkblatts. Der Einstieg enthält Inhalte, die für die betriebliche Praxis weniger relevant sein können.
Das Merkblatt des Ministeriums bietet eine rechtliche Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen zum konkreten Fall sollten sich Arbeitgeber an die zuständige Ausländerbehörde wenden. Sollte die behördliche Praxis vom Merkblatt abweichen, kann es als Argumentationshilfe herangezogen werden.
Das vollständige Merkblatt ist online über das Ministerium für Justiz und Migration erhältlich.
(Handwek BW)
Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: Info@elektroinnung-bielefeld.de oder rufen Sie uns an: (05 21) 5 80 09-0