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20.07.2026
Zwei digitale Stromzähler in einem Schaltschrank mit zugehörigen Sicherungen rechts.
Bild: ZVEH

Der ZVEH begrüßt, dass der Smart-Meter-Rollout laut Reformpaket der Regierungskoalition schon bis 2030 erfolgen soll, spricht sich aber dagegen aus, Verpflichtungen von den Messstellenbetreibern auf die Kunden zu verlagern. Den angedachten Smart Meter Light sieht der Verband kritisch. Stattdessen fordert er kürzere Fristen bei der Bereitstellung von Smart Metern durch die Messstellenbetreiber sowie eine bessere Einbindung des Fachhandwerks beim Smart-Meter-Rollout.

Der ZVEH begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrem Reformpaket Anfang Juli angekündigt hat, den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen. Dass mehr als 90 Prozent der relevanten Messstellen nun schon 2030 und nicht erst 2032 mit Smart Metern ausgestattet sein sollen, kann aber nur ein erster Schritt sein, um das Tempo beim Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) und Steuerungstechnik zu erhöhen. 

Rollout praxistauglicher ausgestalten 
Der ZVEH spricht sich dafür aus, den Smart-Meter-Rollout an den Installations- und Inbetriebnahmeprozessen im Fachhandwerk auszurichten. So ist es in der Praxis vielfach so, dass Kunden und Handwerker nach der Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), Batteriespeichern, Wärmepumpen oder Ladestationen oft keine Informationen von den Messstellenbetreibern erhielten, wann ein iMSys sowie die benötigte Steuerungstechnik verbaut würden. Dieses Problem könnte durch klare gesetzliche Fristenregelungen gelöst werden.

Noch sinnvoller wäre es, wenn installierende Betriebe die Installation von iMSys und Steuerungstechnik selbst vornehmen. Die Vorteile für eine stärkere Einbindung der Fachhandwerke liegen auf der Hand: Diese kennen ihre Kunden, verfügen über die technische Qualifikation und die entsprechende Erfahrung und sind schon aufgrund der Installation von PV-Anlage, Wärmepumpe oder Ladestation mit den Begebenheiten vor Ort vertraut. Allerdings müssten für eine bessere Einbindung Prozesse klarer definiert und Schnittstellen zwischen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Elektroinstallationsbetrieb praxistauglich ausgestaltet werden. Gelingt das, kann der Smart-Meter-Rollout praxisnäher, schneller und kundenfreundlicher umgesetzt werden.  

Verpflichtung nicht auf Kunden abwälzen
Die Verpflichtung, den Rollout im vorgegebenen Zeitraum umzusetzen, liegen jedoch grundsätzlich beim grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der ZVEH plädiert daher dafür, Messstellenbetreibern bestimmte Fristen vorzugeben, innerhalb derer iMSys und Steuerungstechnik nach der Installation von PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Ladestationen bereitzustellen sind.

Aus diesem Grund lehnt der ZVEH eine iMSys-Bestellpflicht, wie sie im Zuge der Änderung der „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ (BEG) geplant ist, strikt ab. Diese sieht vor, nur noch Wärmepumpen zu fördern, für die vom Kunden bereits ein iMSys inklusive Steuerungsbox beim Messstellenbetreiber beantragt wurde (iMSys-Bestellpflicht). 

Wenig Nutzwert: der „Smart Meter Light“
Die Einführung eines sogenannten „Smart Meter Light“ für Kunden/-innen, die nicht dem verpflichtenden Rollout unterliegen, stellt für den ZVEH keine praxistaugliche Lösung dar, da ein Smart Meter Light Doppelstrukturen fördert und die Komplexität des Rollout-Prozesses weiter erhöht.

Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Anforderungen der Kunden/-innen im Laufe der Zeit ändern — etwa durch Installation einer PV-Anlage, Wärmepumpe oder Ladestation. In diesen Fällen müsste nachträglich auf eine vollwertige Lösung umgerüstet werden.

Das Positionspapier des ZVEH zur Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts finden Sie unter www.zveh.de/pp-smart-meter-rollout

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