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09.07.2025
Bild: FV EIT BW

Löhne, Gehälter, Arbeitsentgelte:
Ab 1. August 2025 erfolgt eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Arbeitsentgelte um 3,0 Prozent.

In einer zweiten Stufe erhöhen sich die Löhne, Gehälter und Arbeitsentgelte ab 1. März 2026 um weitere 2,3 Prozent.

Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung erhöht sich ebenfalls in zwei Stufen. Ab 1. August 2025 um 50.- Euro und ab 1. März 2026 um weitere 40.- Euro, jeweils in allen Ausbildungsjahren.

Für das Verhandlungsergebnis wurde eine Erklärungsfrist bis zum 25. Juli 2025 vereinbart. Das Ergebnis wird aktuell noch in den Gremien abgestimmt.

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